Parallelgeschäft

Parallelgeschäft
Parallelgeschäft,
 
ein Kompensationsgeschäft.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Parallelgeschäft — ⇡ Kompensationshandel, ⇡ Kompensationsgeschäft …   Lexikon der Economics

  • Kompensationsgeschäft — Kom|pen|sa|ti|ons|ge|schäft 〈n. 11〉 Warenaustausch * * * Kom|pen|sa|ti|ons|ge|schäft, das (Wirtsch.): a) Tauschgeschäft; b) Ausgleichsgeschäft, bes. zur Aufrechterhaltung von Kauf u. Verkaufsaufträgen bei Wertpapieren. * * * Kompensationsgeschäft …   Universal-Lexikon

  • Counter Trade — Tauschhandel; Ware gegen Ware ohne monetäre Zahlungsströme. Es gibt zahlreiche verschiedene Varianten, die u.a. als Bartergeschäft, Gegengeschäft, Gegenkauf, Kompensationsgeschäft, Parallelgeschäft etc. (⇡ Kompensationshandel) bezeichnet werden,… …   Lexikon der Economics

  • Kompensationsgeschäft — I. Wertpapiergeschäft:Verrechnung von entgegengesetzt lautenden Aufträgen durch eine Bank, ohne dass diese über eine Börse abgewickelt werden; Kauf oder Verkaufsaufträge von Kunden für im Inland zugelassene Wertpapiere müssen gemäß § 22 des… …   Lexikon der Economics

  • Kompensationshandel — Tauschhandel, Gegengeschäft. 1. Begriff: Unterschiedliche Vereinbarungen zum wechselseitigen Warenaustausch ohne Transfer von Zahlungsmitteln, wobei die damit verbundene zwischenstaatliche Wertübertragung nur in Form von Gütern bzw.… …   Lexikon der Economics

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